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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

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HANDWERKSKAMMER ZU KÖLN

Private Grundstücksentwässerung - Dichtheit ist vom Grundstückseigentümer nachzuweisen

Mit der Verabschiedung des novellierten Landeswassergesetzes NRW hat sich für Kommunen und Immobilieneigentümer in Sachen Grundstücksentwässerung einiges geändert.Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Dichheit ihrer Entwässerungsanlagen durch einen sachkundigen Betrieb prüfen und sich diese von bescheinigen zu lassen. Sollten bei der Dichtheitsprüfung undichte Stellen ermittelt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zur Herstellung der Dichtheit vornehmen zu lassen. Mit diesen Maßnahmen sind ebenfalls nur sachkundigen Betriebe zu beauftragen. Die Kommunen haben die Bürger nach § 61a des Landeswassergesetzes zu Fragen der Dichtheitsprüfung und Sanierung der Entwässerungsanlage zu beraten. Diese Seiten ermöglichen eine Erstinformation zu denen sich aus dem LWG NRW ergebenden Verpflichtungen für Grundstückseigentümer und Kommunen. Durch Expertensystem "FAQ" erhalten Sie eine direkte Expertenantwort auf Ihre Frage.

Weitere Infos der Handwerkskammer zu Köln finden Sie  hier:
http://www.abwasser-nrw.de/