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Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Kann ein Grundstück nicht an den Kanal angeschlossen werden, dann ist es möglich, Abwasser über Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück zu behandeln. Alternativ kann es in einer abflusslosen Grube gesammelt werden. Es muss dann von den StEB Köln abgeholt werden. In besonderen Fällen können Sie das Abwasser auch zu uns bringen.

Warum muss Schmutzwasser behandelt werden?

Schmutzwasser, also Abwasser aus Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen oder aus Industrie und Gewerbe, enthält eine Reihe von Schad- und Giftstoffen. Damit diese nicht in den Wasserkreislauf gelangen, muss Schmutzwasser grundsätzlich behandelt werden.

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Was unterscheidet Kleinkläranlagen von Sammelgruben?

Wenn kein Kanalanschluss besteht, können Sie Schmutzwasser in einer abflusslosen Sammelgrube sammeln. Das Schmutzwasser muss den StEB Köln gegen Zahlung einer Gebühr zur Entsorgung übergeben werden. Die Entsorgung darf ausschließlich über die StEB Köln erfolgen.

Alternativ kann Schmutzwasser in einer Kleinkläranlage auf Ihrem Grundstück gereinigt werden. Das gereinigte Wasser wird in der Regel dann im Untergrund versickert, der verbleibende Klärschlamm muss gegen eine Gebühr an die StEB Köln abgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Untergrund für eine Versickerung geeignet ist und eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Nähere Informationen hierzu sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier .

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Wie organisiere ich einen Termin zur Leerung meiner Sammelgrube/Kleinkläranlage?

Die Anlagen werden bei Bedarf, aber mindestens jährlich geleert. Termine können Sie unter der Telefonnummer 0221 221-26411 oder per E-Mail an StEB-Gruben-Geruch@steb-koeln.de vereinbaren. Unter diesem Kontakt können Sie auch Ihre Anlage erstmals anmelden.

Entleerungszeiten

Die Entleerung Ihrer Anlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag

07:00 - 14:30 Uhr

Freitag

07:00 - 10:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten und an Samstagen, Sonntagen undmFeiertagen ist eine Notentsorgung möglich.

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Wie kann ich Abwässer bei den StEB Köln anliefern?

Bestimmte Abwasserarten können Sie zu unserer Einleitungsstelle auf dem Gelände des Klärwerks Köln-Weiden bringen und gegen eine Gebühr entsorgen lassen. Dies gilt aber nur für Abwasser aus Köln. Dazu zählen:

  • Abwässer aus Hebeanlagen, Sickerschächten und Rohrverstopfungen
  • Endreinigungen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen, wenn der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bevorsteht
  • Mietchemietoiletten aus dem Stadtgebiet Köln (weisen Sie bitte die verwendeten Zusätze mit der schriftlichen Anmeldung nach)
  • Abwässer aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen von Kleingartenanlagen, die nicht den Vorschriften der Schmutzwassergrubensatzung unterliegen.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

07:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr

Freitag

07:30 bis 11:00 Uhr

An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist die Einleitungsstelle geschlossen. Beachten Sie bitte, dass sich die oben genannten Öffnungszeiten aus aktuellem Anlass ändern können.

Anlieferungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Anlieferung sind folgende technischen Standards an den Fahrzeugen:

  • Pumpvorrichtung für das anzuliefernde Abwasser, die die Leistungsfähigkeit besitzt, eine Förderhöhe von mindestens 2 Meter Wassersäule (entspricht einer Druckerhöhung von mindenstens 0,2 bar) aufbauen zu können
  • Schlauchanschluss mit einem sogenannten 108 / 100 Perrot oder Anschluss über einen mitzuführenden Adapter.

Anmeldung einer Einleitung

Verwenden Sie zur Anmeldung bitte das folgende ausgefüllte, unterschriebene Formular und senden Sie dieses bitte mindestens zwei Werktage vor Anlieferung per E-Mail als PDF an abwasserinstitut@steb-koeln.de oder per Fax unter der Nummer 0221 6780175.

Sofern das anzuliefernde Material formal den Anforderungen der Abwassersatzung entspricht, erhalten Sie ein Anschreiben per E-Mail mit einer Anliefer-Nummer.

Dieses Anschreiben sowie Ihre Original-Anmeldung legen Sie bei Anlieferung im Klärwerk Köln-Weiden der dortigen Hauptleitwarte vor.

Die abschließende Genehmigung zur Einleitung erfolgt nach Prüfung vor Ort.

Für den Fall, dass Ihre Anlieferung aus satzungsrechtlichen Gründen nicht angenommen werden kann, erhalten Sie ebenfalls von den StEB Köln eine Information per E-Mail.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer (0221) 678 0150.

Weitere Informationen

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