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Zur Deckung der Ausgaben der Abwasserbeseitigung erheben die StEB Gebühren auf Grundlage des Kommunalabgaberechts. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt, wobei die Kalkulation prinzipiell nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verläuft. Die über die Abwassergebhren eingenommenen Mittel werden zweckgebunden für die Aufgaben des Abwasserbereiches eingesetzt.
Für 2012 sind die Abwassergebühren von 1,52 Euro auf 1,56 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser und von 1,29 Euro auf 1,30 pro Quadratmeter für Niederschlagswasser erhöht worden. Sie steigen damit um 1,74 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das entspricht einer Belastung je Einwohner und Tag von 23 Cent für die Sammlung und Reinigung des Abwassers aus den Haushalten. Auf das Jahr betrachtet macht die Steigerung 1,50 Euro pro Durchschnittsverbraucher aus, was etwa so teuer ist wie ein Glas Kölsch.
| 2012 | ||
|---|---|---|
| 1,56 Euro/m³ x 121,91 (durchschn. Wasserverbrauch in m³/Jahr) | = 190,18 | |
| 1,30 Euro/m² x 111,02 (durchschn. Menge Regenwasser/Grundstück und Jahr) | = 144,33 | |
| Summe | 334,51 | |
| Euro/Person/Jahr | 83,63 | |
| Euro/Woche/Person | 1,61 | |
| Cent/Tag/Person | 23 |
Vierköpfige Familie mit einem statistischen Schmutzwasseranfall von 121,91m³ und einer durchschnittlichen Fläche von 111,02 m² (Einfamilienhaus).
Hier können Sie das Diagramm Abwassergebühren für die Jahre 1995 bis 2012 downloaden:
download (PDF, 19.7 KB)