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Zur Deckung der Ausgaben der Abwasserbeseitigung erheben die StEB Gebühren auf Grundlage des Kommunalabgaberechts. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt, wobei die Kalkulation prinzipiell nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verläuft. Die über die Abwassergebhren eingenommenen Mittel werden zweckgebunden für die Aufgaben des Abwasserbereiches eingesetzt.
Für 2013 werden die Abwassergebühren konstant gehalten. Die Gebühr beträgt weiterhin 1,56 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser und 1,30 pro Quadratmeter für Niederschlagswasser.
Das entspricht einer Belastung je Einwohner und Tag von 23 Cent für die Sammlung und Reinigung des Abwassers aus den Haushalten.
| 2013 | ||
|---|---|---|
| 1,56 Euro/m³ x 120,40 (durchschn. Wasserverbrauch in m³/Jahr) | = 187,82 | |
| 1,30 Euro/m² x 110,50 (durchschn. Menge Regenwasser/Grundstück und Jahr) | = 143,65 | |
| Summe | 331,47 | |
| Euro/Person/Jahr | 82,87 | |
| Euro/Woche/Person | 1,59 | |
| Cent/Tag/Person | 23 |
Vierköpfige Familie mit einem statistischen Schmutzwasseranfall von 120,40 m³ und einer durchschnittlichen Fläche von 110,50 m² (Einfamilienhaus).
Hier können Sie das Diagramm Abwassergebühren für die Jahre 1995 bis 2013 downloaden:
download (PDF, 19.8 KB)