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Gewerblich angeliefertes Abwasser, das nicht der Entsorgung im Rahmen der Schmutzwassergrubensatzung unterliegt, wird gegen Gebühr - Abwassergebührensatzung - an der Einleitungsstelle auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, Egonstraße, 51061 Köln angenommen. Dazu bedarf es einer rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung und Deklaration (mindestens zwei Tage vor dem Anlieferungstermin).
Angenommen werden folgende Abwasserarten::
Zur Wahrnehmung der o. g. Anmeldefrist genügt eine rechtzeitige Übermittlung per Telefax an die Nummer 0221 6780175. Die Originaldeklaration ist jedoch spätestens bei der Anlieferung vorzulegen.
Zur Anmeldung und Deklaration von Abwassereinleitungen verwenden Sie bitte dieses Formular .
Der Anlieferer muss sicherzustellen, dass das einzuleitende Abwasser hinsichtlich der Beschaffenheit und der Inhaltsstoffe den Vorschriften der Abwassersatzung der StEB entspricht.
Sofern Gefährdungen oder Beeinträchtigungen für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage sowie eine Gefährdung des Vorfluters oder eine Beeinträchtigung der Klärschlammbehandlung und -entsorgung zu befürchten sind, kann die Einleitung untersagt werden.
Die Einleitungsstelle auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim ist wie folgt geöffnet:
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Einleitungsstelle geschlossen.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Wartezeiten bei den Einleitungen wird empfohlen, die tatsächliche Ankunftszeit ca. 20 Minuten vor Ihrem Eintreffen dem Bedienpersonal der Einleitungsstelle unter der Telefon-Nummer 0163-5385182 bekannt zu geben.
Bitte beachten Sie, dass sich die o. g. Öffnungszeiten aus aktuellem Anlass ändern können. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 6780150 zur Verfügung.