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Ja, die Frist gilt nur für die Überprüfung Ihrer privaten Abwasserleitungen. Erforderliche Sanierungsarbeiten können auch nach Fristablauf durchgeführt werden.
Nach Abschluss dieser Arbeiten legen Sie den Stadtentwässerungsbetrieben dann eine weitere Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass die Leitungen jetzt "dicht" sind.
Wenn Sie einen Dichtheitsnachweis aus dem Neubau oder einer Sanierung Ihrer Abwasserkanäle haben welcher nach dem 01.01.1996 ausgestellt wurde, dann kann dieser ggf. nach Prüfung durch die Stadtentwässerungsbetriebe anerkannt werden.
Senden Sie diesen Beleg in Kopie an die:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
K-22 Dichtheitsprüfung
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln
Sie erhalten nach der Prüfung Ihrer Unterlagen ein Antwortschreiben, aus dem der nächste Prüftermin hervorgeht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses einige Wochen dauern kann.
Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage gewähren. Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der Prüfung Ihre sanitären Anlagen und andere Abwasser produzierenden Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Eigentümer eines Grundstücks im Erdreich oder sonst unzugänglich verlegte Abwasserleitungen, die
errichtet wurden, von einem Sachkundigen auf Dichtheit zu prüfen sind.
Daraus folgt, dass private Abwasserleitungen, die ausschließlich zum Sammeln und Fortleiten von Niederschlagswasser (Regenwasser) des Grundstücks errichtet wurden, nicht auf Dichtheit zu prüfen sind.
Im Ergebnis sind daher alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks auf Dichtheit zu prüfen, in denen
Wenn diese Regenwasserleitungen undicht sind, kann Schmutzwasser ins Erdreich austreten und somit auch in unser Grundwasser gelangen.
Ja. Sie müssen für die Leitungen, die Ihr Abwasser ableiten, die Dichtheitsprüfung durchführen lassen, auch wenn die Leitungen über fremde Grundstücke führen. Die Eigentümer der anderen Grundstücke müssen die Maßnahmen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung dulden.
Auch Leitungen, die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Schmutzwasser zuführen, müssen nach §61a LWG NRW auf Dichtheit geprüft werden. Die Überprüfung ist durch einen sachkundigen Dichtheitsprüfer durchzuführen.
Diese Überprüfung ist in der grundlegenden Inspektion im Rahmen der Wartung i. d. R. nicht enthalten. Es bietet sich aber an, die Dichtheitsprüfung im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung durchzuführen.
Für die Kölner Verhältnisse ist dies in der Abwassersatzung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR geregelt.
Die Begriffsbestimmungen finden Sie in § 2 Ziffer 9 und 10. Die Zuständigkeit über die Lage und Unterhaltung der Anschlussleitungen ist im §14 Abs 2 geregelt.
Die generelle Frist für alle privaten Abwasserleitungen ist der 31.12.2015.
Vorgezogene Fristen gelten für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen, in denen die Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, und für alle industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.
Machen Sie jetzt den Grundstücks-Check. Geben Sie Ihre Adresse in die nebenstehende Suchmaske ein, und klicken Sie auf „Prüfungsfrist suchen". Dann erscheint die für Sie gültige Frist.
Ein Vorziehen ist problemlos möglich. Ab dem Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung beginnt dann bei privaten Abwasserleitungen die neue Frist von 20 Jahren.
Ein Verlängern der Frist ist nicht möglich, da diese gesetzlich oder durch Satzung vorgegeben ist.
Bitte senden Sie uns eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift, dass Ihre privaten Abwasserleitungen nach dem 01.01.1965 gebaut worden sind.
Für Abwasserleitungen mit industriellen oder gewerblichem Abwasser ist der Stichtag der 01.01.1990.
Senden Sie Ihre Erklärung an folgende Adresse:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
K-22 DICHTHEITSPRÜFUNG
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln
Sie bekommen, nach Prüfung, von den Stadtentwässerungsbetrieben eine Mitteilung über die neue Prüffrist. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Mitteilung einige Wochen dauern kann.
Das ist wichtig, da Sie andernfalls an die Prüfung schriftlich erinnert und gegebenenfalls auch gemahnt werden.
Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, haben wir einen Vordruck bereitgestellt. Die Erklärung kann allerdings auch formlos schriftlich erfolgen.
Wenn Sie als Eigentümer durch einen schriftlichen Nachweis des beauftragten Sachkundigen belegen können, dass die Ausführung der Dichtheitsprüfung aus Kapazitätsgründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, senden Sie uns diesen Nachweis zu. Wir vermerken uns diesen Termin und Sie werden zum eigentlichen Fristablauf nicht angemahnt.Sollten Sie eine Information der Stadtentwässerungsbetriebe Köln erhalten haben, aus der hervorgeht, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Arbeiten am öffentlichen Kanal planen, dann sollten Sie auf die Ausführung dieser Arbeiten warten. Sie vermeiden so evtl. unnötige Kosten.Sie werden hierzu gesondert angeschrieben.
Bis zum Fristende muss die Dichtheitsbescheinigung über das Ergebnis der Prüfung den Stadtentwässerungsbetrieben Köln vorliegen.
Sollte sich durch die Dichtheitsprüfung ein Sanierungsbedarf ergeben, so hat der Sachkundige die Schwere des Schadens und damit die Sanierungsbedürftigkeit einzuschätzen.
An Hand der Arbeitshilfe für Sachkundige kann der Fachmann ermitteln, welche Schäden als dicht bewertet werden können bzw. welche Schäden sofort zu beseitigen sind und welche Schäden zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu betrachten sind.
Das Ergebnis dieser Prüfung muss aus der Dichtheitsbescheinigung ersichtlich sein.
Ob, und bis wann Sie sanieren müssen, entscheiden aufgrund der Schadensbewertung durch den Sachkundigen die Stadtentwässerungsbetriebe.
Die Dichtheitsprüfung muss von einem anerkannten Sachkundigen durchführt werden. Diese sachkundigen Personen sind auf der landesweiten Liste des Landes NRW aufgeführt.
Die anerkannten Sachkundigen finden Sie hier.
Von einigen Rückfragen wissen wir, dass Eigentümer Untersuchungsergebnisse anzweifeln, bzw. ihre Qualität überprüfen lassen möchten. Leider können wir als Stadtentwässerungsbetriebe Köln diese Dienstleistung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für Sie nicht übernehmen. Wir bedauern dies außerordentlich. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen der von Ihnen beauftragten Firma durch einen anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Sachverständige der Ingenieurkammer-Bau NRW
Gelegentlich erreichen uns auch Beschwerden über unzureichende Dienstleistungen und Vorgehensweisen einzelner Firmen. Wir sind gerne bereit, diese Informationen an die zuständigen Kammern weiterzuleiten. Da es uns aber aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Sachverhalte von uns aus zu überprüfen und gegebenfalls gegen diese Firmen vorzugehen, empfehlen wir Ihnen sich unmittelbar an die jeweilige Kammer zu wenden.
Sachverständige der Ingenieurkammer-Bau NRW