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Bei der Reinigung von Fassaden fällt in der Regel Abwasser an, das beispielsweise mit Schadstoffen von Farbresten oder Reinigungsmitteln belastet sein kann. Zum Schutz von Gewässern und Boden müssen Sie deshalb bei diesen Arbeiten das Abwasser auffangen und dürfen es erst nach einer fachgerechten Vorbehandlung in den Schmutzwasserkanal einleiten (Indirekteinleitung). Die Einleitung von Abwasser aus der Fassadenreinigung in das öffentliche Kanalnetz ist genehmigungspflichtig.
Um von Fassaden teilweise sehr starke Verschmutzungen und/oder alte Farbschichten zu entfernen, werden bei Reinigungsarbeiten neben Wasser häufig auch aggressive Chemikalien eingesetzt. Je nach Fassadenart und Aufgabenstellung werden die Reinigungsmittel auf die Fassade aufgetragen und nach einer Einwirkzeit entweder mit kaltem oder circa 98 Grad Celsius heißem Wasser wieder abgewaschen. Hierbei wird mit Hochdruck von 100 bis 500 bar gearbeitet.
Durch diese Bearbeitungsweise werden die auf der Fassade befindlichen Schmutzpartikel und Schadstoffe abgelöst. Dabei können beispielsweise Schwermetalle freigesetzt werden, die in Verbindung mit den eingesetzten Chemikalien zu einer hohen Schadstoffbelastung des anfallenden Abwassers führen können.
Bei Klinkern und Natursteinen wird häufig mit sauren Chemikalien, bis pH-Wert 1,5 im Konzentrat gearbeitet. Diese haben zwar eine sehr hohe Reinigungskraft, stellen aber für Gesundheit und Umwelt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Bei anderen Steinreinigungen und Farbentfernungen wird mit alkalischen Materialien gearbeitet (pH-Wert bis 14 im Konzentrat).
Nicht zugelassene Stoffe:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Fassadenreinigung keine Produkte einsetzen dürfen, die aromatische oder organohalogenhaltige Kohlenwasserstoffe enthalten, wie beispielsweise Benzol, Toluol, Xylol beziehungsweise Dichlormethan.
Rechtliche Voraussetzungen:
Die Indirekteinleitung ist genehmigungspflichtig nach der Abwassersatzung der StEB.
Hier können Sie den Antrag Indirekteinleitung Fassadenreinigung downloaden.
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