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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

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GESCHICHTE DER GEWÄSSERUNTERHALTUNG

Wie in anderen besiedelten Gebieten wurden auch die Kölner Bäche in der Vergangenheit in vielfältiger Form durch den Menschen genutzt. Ob zur Erzeugung von Wasserkraft, zur Abwasserableitung aus Industrie und privater Erzeugung oder zur Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen - stets wurde das Gewässer seiner jeweiligen Nutzung angepasst.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich der Aufgabenbereich der Gewässerunterhaltung jedoch gewandelt. So wurde in § 28 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 1976 der Passus "Bild und Erholungswert" eingefügt, zehn Jahre später folgte der Zusatz "Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen". Im Jahr 1996 wurde § 1a WHG um den zu sichernden "Lebensraum für Tiere und Pflanzen" erweitert, 2000 wiederum kam über die WRRL die Forderung nach einem guten Gewässerzustand hinzu.

Alldem gilt es Rechnung zu tragen, denn heute sind der Schutz und die naturnahme Entwicklung von Gewässern als Bestandteil von Natur und Landschaft anerkannte gesellschaftspolitische Ziele. Der Gewässerunterhalter hat in der Praxis eine besondere Verantwortung für das Gewässer. Er gestaltet die Strukturbedingungen des Lebensraumes der Fließgewässer. So sollen schonende Unterhaltungsmaßnahmen und eine naturnahe Gewässerentwicklung die ökologischen Funktionen von Bächen und Flüssen verbessern und dazu beitragen, deren guten ökologischen Zustand wiederherzustellen. Dabei gilt es, die Anforderungen von Tieren und Pflanzen an die Gewässer entsprechend zu berücksichtigen.

  • Kurtenwaldbach, Foto: Peter JostKurtenwaldbach, Foto: Peter Jost
  • Butzbach, Foto: Peter JostButzbach, Foto: Peter Jost
  • Foto: Peter JostFoto: Peter Jost
  • Foto: Peter JostFoto: Peter Jost
  • Molch, Foto: FotonaturMolch, Foto: Fotonatur
  • Bachforelle, Foto: Wolfgang PölzerBachforelle, Foto: Wolfgang Pölzer