GESTERN, HEUTE, MORGEN
Kurtenwaldbach, Foto: Peter Jost
Butzbach, Foto: Peter Jost
Die Eingriffe des Menschen in die natürlichen Wasserläufe dienten zur:
- Landgewinnung zum Siedeln oder zur Landwirtschaft
- Wasserkraftnutzung – Wassermühlen, Wasserkraftwerke
- Entnahme und Einleitung in Gewässer (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Be- und Entwässerung von Landwirtschaft, Kühlwassernutzung)
- Regelung der Vorflut (kontinuierlicher Wasserfluss, keine Hochwasser und kein Trockenfallen der Gewässer)
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich der Aufgabenbereich der Gewässerunterhaltung durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gewandelt.
- 1976 wurde in § 28 ,,Bild und Erholungswert“ eingefügt
- 1986 kam der Halbsatz ,,Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen“ dazu
- 1996 kam in § 1a WHG der zu sichernde ,,Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ hinzu
- 2000 kam über die WRRL die Forderung nach einem guten Gewässerzustand hinzu
Heute sind der Schutz und die naturnahe Entwicklung von Gewässern als Bestandteil von Natur und Landschaft anerkannte gesellschaftspolitische Ziele. Der Gewässerunterhalter hat in der Praxis eine besondere Verantwortung für das Gewässer und gestaltet die Strukturbedingungen des Lebensraumes der Fließgewässer.
Schonende Unterhaltungsmaßnahmen und naturnahe Gewässerentwicklung sollen die ökologischen Funktionen von Bächen und Flüssen verbessern und dazu beitragen, den guten ökologischen Zustand und die Anforderungen von Tieren und Pflanzen an die Gewässer wiederherzustellen.
Foto: Peter Jost
Foto: Peter Jost
Molch, Foto: Fotonatur
Bachforelle, Foto: Wolfgang Pölzer
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