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Das Hochwasserschutzkonzept Köln (HSK) wurde am 01. Februar 1996 einstimmig vom Rat der Stadt Köln verabschiedet. Das Konzept wurde nach den beiden Hochwasserereignissen 1993 und 1995 als ganzheitlicher kommunaler Aktionsplan angelegt. In diesem Hochwasserschutzkonzept wird in vorbildlicher Weise gezeigt, wie der anscheinende Gegensatz eines vorsorgenden Hochwasserschutzes mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen zum verbesserten Schutz der Kölner Bevölkerung gelöst wird. Deshalb werden im Hochwasserschutzkonzept Köln die Grundgedanken des vorsorgenden regionalen und überregionalen Hochwasserschutzes, mit der Verminderung des Schadenspotentials und des Bewußtmachens einer verbleibenden Hochwassergefahr mit den Hauptaspekten der Hochwasserabwehr, des baulichen Hochwasserschutzes, des Hochwassermanagements und der Eigenvorsorge miteinander verknüpft und Schadensminimierungspotentiale aufgezeigt. Grundsätzliche Ziele für den kommunalen Aktionsplan sind:
Dabei ist der Grundsatz „Jeder Unterlieger ist auch ein Oberlieger“ der Leitgedanke, denn durch alle notwendigen Maßnahmen sollte es nicht zu einer Verschlechterung des Hochwasserschutzes für die Unterlieger kommen, die nicht ausgeglichen wird.

Das Orginalkonzept von 1996, ist bis heute Leitlinie für den Hochwasserschutz Köln
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