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Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle
Wie geht es weiter mit der Dichtheitsprüfung?
Pressemitteilung der StEB zur Dichtheitsprüfung vom 19.12.2011
Erlass des MKLUNV NRW vom 17.06.2011
Grundsätzlich ändert sich durch den neuen Erlass nicht viel, da die StEB schon vor dem Erlass die meisten Dinge in der Praxis so gehandhabt hat, z.B. die Art der Dichtheitsprüfung.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:


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Ältere Nachrichten:
Mit Antrag vom 09.06.2011 haben die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN eine Entschließung zum Thema "Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen" vorgestellt. In diesem Entschließungsantrag bekennen sich die Fraktionen zum Ziel der landesweiten Durchführung der Dichtheitsprüfung. Sie bitten die Landesregierung, die Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung zu unterstützen.
Zu diesem Zweck hat die Landesregierung in einem Erlass vom 17.06.2011 Aussagen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung, zum Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung, zur Dichtheitsbescheinigung, zur Sanierungsnotwendigkeit und zu Sanierungsfristen und zur Frage des Umgangs mit Dränageanschlüssen an Schmutz- und Mischwasserkanälen getroffen.
Der Erlass enthält als Anlagen eine Musterdichtheitsbescheinigung sowie einen Bildreferenzkatalog zur einfachen Bewertung von Schadensbildern:
Erlass und Musterdichtheitsbescheinigung (PDF, 199 KB)
Bildreferenzkatalog (PDF, 5,89 MB)
Eine Zusammenstellung der als sachkundig zertifizierten Personen finden Sie unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa.
Die Broschüre "Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen" des NRW-Umweltministeriums informiert über die Durchführung der Prüfung und über das weitere Vorgehen bei defekten Rohren. Zudem informiert sie auch über Fristen und Kosten.
Broschüre laden (PDF, 1,29 MB): "Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen - Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer"
Broschüre bestellen (bis zu drei Exemplare)
Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse:
Liste der in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen (FAQ)
www.buergerinfo-abwasser.de: Internetseite des Instituts für Unterirdische Infrastruktur an der Universität Bochum
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) begrüßen, dass der Erlass des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalens die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist für die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen bis Ende 2023 konkretisiert. Eine generelle Fristverlängerung bis 2023 wird es in Köln aber nicht geben.Die StEB bereiten derzeit Satzungen zur gebietsweisen Fristverlängerung vor. Geplant sind 4 Fristengebiete, in denen Fristverlängerungen bis 2017, 2019 , 2021 und 2023 vorgesehen sind. Die Gebiete werden nach den Sanierungsprioritäten der öffentlichen Kanäle festgelegt. Diese Festlegung wird bis Ende 2011 abgeschlossen und die Satzungen sollen in 2012 verabschiedet werden. Sobald die Gebiete feststehen, werden wir diese veröffentlichen. Wichtig: Die vorgesehene Fristverlängerung gilt nicht für Grundstücke in den Wasserschutzzonen. Dort gelten weiterhin die verkürzten Fristen.