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DIE OPTISCHE INSPEKTION

Vor der optischen (TV)-Inspektion ist eine Reinigung der Abwasserleitungen erforderlich. Diese Arbeit kann oft ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz erfolgen. Sie erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, die über Revisionsschächte, Revisionsöffnungen oder Revisionsklappen vom Grundstück aus eingesetzt werden. Mit dem Hochdruckspülverfahren können lose Verschmutzungen/Rückstände aus dem Kanal beseitigt werden.
Eine Reinigung ist manchmal auch vom Hauptkanal aus möglich. Hierbei werden unter Kamerabeobachtung mittels einer Satelliten-Spüldüse die Anschlussleitungen und Grundleitungen gereinigt. Mit dem Hochdruckspülverfahren können lose Verschmutzungen/Rückstände aus dem Kanal beseitigt werden.
Im Anschluss daran erfolgt die optische Inspektion mittels einer TV-Kamera.

Bei der optischen Inspektion wird der bauliche Zustand der Leitungen mit allen gegebenenfalls vorhandenen sichtbaren Schäden, festgestellt und dokumentiert. Die darauf folgende Bewertung des baulichen Zustandes lässt Rückschlüsse auf die Dichtheit des Kanals zu.
Diese TV-Inspektion wird auch in der Regel von einem Revisionsschacht, Revisionsöffnung oder Revisionsklappe  aus dem Haus heraus durchgeführt. Eine TV-Inspektion ist auch mit einem lateralen Inspektionssystem vom Hauptkanal aus möglich. Hierbei wird eine Satellitenkamera vom Hauptkanal aus gegen die Fließrichtung in den Anschlusskanal eingeführt und erfasst den baulichen Zustand. Bei mehreren Verzweigungen oder starken Krümmungen der Leitungen, kann es vorkommen, dass manche Bereiche nicht erfasst werden. Ist eine TV-Inspektion, aufgrund von nicht vorhandener Zugänglichkeit, nicht durchführbar oder ist sie nicht als ausreichend anzusehen(Teiluntersuchung), ist eine andere Prüfmethode zu wählen.

Technische Anforderungen an die TV-Inspektion: 
vor der TV-Inspektion ist, wie zuvor dargestellt eine Hochdruck-Reinigung der zu inspizierenden Leitungen vorzunehmen.  

  • Die TV-Inspektion hat mittels einer Farbkamera zu erfolgen. Vorzugsweise sollte eine Kreis- und Schwenkkopfkamera verwendet werden.  
  • Sie muss ein ständig aufrechtes Bild garantieren sowie über einen eingebauten Sender zur Ortung verfügen.  
  • Die Kamerainspektion muss mittels Videoband oder DVD oder CD vollständig aufgezeichnet werden.
  • Es ist ein Untersuchungsbericht mit eventuellen Schadensfotos, Bildern, Einmessung der vorhandenen Abzweige/Stutzen, für jede untersuchte Leitung, zu fertigen.  

Mindestanforderungen an die Dokumentation der TV-Inspektion:
Datenformat/Schnittstelle: ATV M143 Teil1 und 2oder ISYBAU, vorzugsweise DIN EN13508-1/2
In der DVD/CD/Videoaufzeichnung muss mittels einer Dateneinblendung:
Datum, Ort (Straße,Hausnummer), Material, Weglängenmessung, Von Schacht- nach Schacht,  Untersuchungsanfang, Ende  / Fließrichtung bzw. Untersuchungsrichtung eingeblendet sein. Es ist vor Ort ein Lageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen, Schächte, Revisions- und Reinigungsöffnungen, Einläufen etc. und Stationierung der Befahrung zu fertigen. 

Über das Ergebnis ist eine Bescheinigung zu fertigen.
Diese Bescheinigung ist mit den Anlagen (Untersuchungsbericht, Fotos, Lageplan, Video,gegebenenfalls der Sachkundenachweis sofern nicht in der StEB-Liste aufgeführt ) dem Eigentümer auszuhändigen.

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