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Die „Dichtheitsprüfung mit einfachem Betriebsdruck („Wasserstandsprüfung“) ist nach DIN 1986-30, wie folgt durchzuführen:
nach dem Absperren der Anschlussleitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungspunktes (Bodenablauf, Rückstausicherung, etc.) mit Wasser geflutet. Der Wasserstand wird über einen bestimmten Zeitraum gehalten (in der Regel 15 Minuten). Die gegebenenfalls nötige Menge an Wasserzugabe ist zu messen und aufzuzeichnen.
Die Leitung/das System gilt als dicht, wenn eine bestimmte Wasserzugabemenge nicht überschritten wird.
Die zulässige Wasserzugabemenge errechnet sich aus den zuvor z.B. in der TV-Inspektion ermittelten Parametern wie, Leitungsverlauf/Länge/ Material/ Nennweite (benetzte Fläche) Zulässige Wasserzugabe: 0,2 l/m2 benetzte Fläche
Nach DIN 1986-30 Prüfzeit : 15 Minuten.
Prüfdruck : maximal 0,5 bar und mindestens 0,1bar (am tiefsten Punkt).
Im Regelfall auf die maximale Rückstauebene beziehen.
Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Dokumentation des Prüfverlaufs, des Wasserverlustes sowie ein Lageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen und Einzeichnung der gesetzten Absperrblasen sowie des betrachteten Entwässerungspunktes zu fertigen. Die Ergebnisse sind vom Sachkundigen zu bewerten.
Diese Dokumentation ist von dem Prüfer und dem Eigentümer, mit Datumsangabe, zu unterzeichnen
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