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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

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RÜCKSTAUSCHUTZ

Hilfe - mein Keller steht unter Wasser!

Dies ist nur eine von vielen "Schreckensmeldungen", die die StEB - vor allem nach starken Regenereignissen in den Sommermonaten - immer wieder erreichen. Dabei ist es in den meisten Fällen relativ einfach, solche Szenarien im eigenen Haus zu verhindern.

Die technischen Regelwerke und die Abwassersatzung schreiben vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück) durch automatisch arbeitende Vorkehrungen vor einem möglichen Rückstau geschützt sein müssen. Das heißt: Der Einbau eines Rückstauschutzes ist Pflicht für alle Grundstückseigentümer.

Welcher Schutz für Ihr Haus der richtige ist, erfahren Sie bei Ihrem Installateur. Die Innung Sanitär, Heizung, Klima hilft Ihnen hier auch gerne weiter.