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Ziel der Risikovorsorge ist es das Schadensausmaß und die Schadenslast bei sehr seltenen Ereignissen zu begrenzen. Hierzu dienen die Gefahrenabwehr, der Katastrophenschutz und – wenn staatliche Unterstützungen fehlen – die Versicherungen.
Für den Fall, dass trotz geeigneter Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen ein Hochwasserschaden eintritt, helfen private Rücklagen oder der Abschluss einer Versicherung, die wirtschaftlichen Folgen zu mindern.
Mit der sogenannten "Erweiterten Elementarschadenversicherung" ist es möglich, sich gegen Überschwemmung und weitere Gefahren zu versichern. Die Versicherung ist freiwillig, d.h. man kann sich als Bürger versichern, muss aber nicht. Ebenso gilt dies für die Versicherungsunternehmen, sie können jemanden versichern, müssen aber nicht. Dies liegt im Ermessen jedes einzelnen Versicherungsunternehmens. Informieren sie sich über die Möglichkeiten eine Versicherung abzuschließen.
Absperrbake im Hochwasserfallvergrößern