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Kanalanschluss

Der Kanalanschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Anschluss beantragen und für welche Anschlussteile Sie als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer verantwortlich sind.

Wie kann ich mein Haus an den Kanal anschließen?

Wenn Sie als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer Ihr Haus an den Kanal anschließen möchten, lesen Sie bitte zunächst unbedingt das Merkblatt „Hinweise zur Grundstücksentwässerung“.

Voraussetzung für die Beantragung eines Kanalanschlussscheines ist ein Beratungsgespräch mit unseren Grundstückstechnikerinnen und -technikern. Die Beratung beinhaltet alle relevanten Themen zur Grundstücksentwässerung, wie z.B. das Bestehen von Einleitungsbeschränkungen, Auflagen zur Niederschlagswasserbeseitigung und Versickerungspflicht, Überflutungsnachweis, Wiederverwendung vorhandener Anschlüsse oder Rückstauschutz.

So erhalten Sie Planungssicherheit für Ihre Grundstücksentwässerung und wir bekommen von Ihnen Antragsunterlagen, die bestenfalls ohne weitere Rückfragen bearbeitet werden können. Das hilft Ihnen und uns, Zeit zu sparen. Sie können uns telefonisch unter 0221 221-23760 oder per E-Mail kanalanschluss@steb-koeln.de kontaktieren.

Im Nachgang an das Beratungsgespräch kann der Kanalanschlussschein (KAS) beantragt werden. Im Kanalanschlussschein werden verschiedene Punkt festgelegt, die für die Realisierung des Anschlusses wichtig sind:

  • Wo muss das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden?
  • In welcher Tiefe ist das möglich?
  • Müssen besondere Regeln beachtet werden?
  • Was darf eingeleitet werden und was nicht?

Für den Bau des Kanalanschlusses sind Sie als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer zuständig. Eine Liste mit Fachbetrieben, die Arbeiten an den Kanälen der StEB Köln durchführen dürfen, erhalten Sie zusammen mit dem Kanalanschlussschein.

Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksamer Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflutungsnachweis muss bereits dem Antrag auf Erteilung des Kanalanschlussscheines beigefügt sein.

Wichtig: Sobald Sie das erste Mal Frischwasser beziehen, werden für das Grundstück Abwassergebühren fällig.

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Wie beantrage ich den Kanalanschlussschein (KAS)?

Über den folgenden Link können Sie sich den erforderlichen Antrag für den Kanalanschlussschein herunterladen. Füllen Sie diesen bitte sorgfältig aus und senden ihn per E-Mail an kanalanschluss@steb-koeln.de (max. 15 MB). Fügen Sie dieser E-Mail bitte auch die erforderlichen Unterlagen (siehe S. 6 im PDF-Anftrag) bei.

Die Ausstellung des Kanalanschlussscheines dauert ca. vier Wochen und ist gemäß Abwassergebührensatzung kostenpflichtig.

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Wer darf die Anschlussarbeiten ausführen?

Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenland dürfen nur durch von den StEB Köln zugelassene Unternehmen durchgeführt werden.

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Wie verhalte ich mich bei Veränderungen des Kanalanschlusses oder im Falle des Hausverkaufs?

Informieren Sie uns bitte bei jeder Änderung der Grundstücksentwässerung. Darunter fällt zum Beispiel die Stilllegung von Anschlusskanälen, aber auch das Abklemmen von bestehenden sowie das Anschließen von zusätzlichen Flächen an die öffentliche Kanalisation.

Falls Sie Ihr Haus verkaufen, informieren Sie einfach das
Steueramt der Stadt Köln
Athener Ring 4
50765 Köln

Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Kassenzeichen mit anzugeben.

Wird das Haus abgerissen oder nicht mehr genutzt, teilen Sie dies bitte den StEB Köln mit. Beides geht formlos.

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Für welche Anschlussteile bin ich als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer verantwortlich?

Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer sind Sie für die sogenannte Hausanschlussleitung verantwortlich. Diese reicht von der Grundleitung (Leitung auf Ihrem Grundstück) über den Anschlusskanal (Teil im öffentlichen Straßenland, zum Beispiel unter dem Gehweg) bis hin zur Außenkante öffentlicher Kanal.

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In welchen Fällen kommt ein Sammelanschluss in Frage?

Normalerweise muss jedes Grundstück über einen Einzelanschluss an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden. In folgenden Ausnahmefällen können Sie mit anderen Grundstückseigentümer*innen einen Sammelanschluss für eine gemeinsame Entwässerung beantragen:

  • Extrem lange Anschlusswege über Privatstraßen und Privatwege
  • Unzumutbarer Kostenaufwand aufgrund von sehr tief liegenden öffentlichen Sammelkanälen oder schwierigen technischen Bedingungen
  • Sammelanschluss als einzig praktikable Anschlussmöglichkeit

Weitere Informationen, auch zu den juristischen Besonderheiten eines Sammelanschlusses, finden Sie in unserem Merkblatt.

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Wie erhalte ich Informationen über meine Kanalisierungssituation?

Wenn Sie eine Planauskunft bzw. Leitungsauskunft benötigen, können Sie diese bei der Online-Planauskunft anfordern.

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