
Tel.-Nr.
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Alle Grundstückseigentümer müssen den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitungen selbst überwachen. Das ergibt sich in NRW aus der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw. Deshalb haben alle Grundstückseigentümer von Grundstücken Abwasserleitungen, die Schmutzwasser sammeln, nachdem diese neu verlegt wurden oder nachdem wesentliche Änderungen an bestehenden Leitungen vorgenommen wurden, durch einen Sachkundigen auf den Zustand und die Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Fristen sind für die erstmalige Funktionsprüfung bereits bestehender privater Abwasserleitungen festgelegt worden. Innerhalb welcher Fristen eine Funktionsprüfung erforderlich ist, regeln die Absätze 3 und 4 des § 8 SüwVO Abw.
• Bis zum 31.12.2015 musste eine Funktionsprüfung durchgeführt werden, wenn die Abwasserleitungen in einer Wasserschutzzone liegen und
• vor dem 01.01.1965 verlegt wurden oder
• zur Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen und vor dem 01.01.1990 erstellt wurden.
• Alle übrigen Abwasserleitungen innerhalb der Wasserschutzgebiete sind spätestens bis zum 31.12.2020 zu überprüfen.
Weitere Informationen und den NRW-Bildreferenzkatalog Private Abwasserleitungen erhalten Sie auch auf der Seite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die der Fortleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen, für welches Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens 31.12.2020 zu prüfen.
Für alle anderen bestehenden Abwasserleitungen außerhalb der Wasserschutzgebiete gibt es derzeit keine landesweite Frist für eine erstmalige Funktionsprüfung. Es liegt daher in der Eigenverantwortung dieser Grundstückseigentümer, eine erstmalige Funktionsprüfung bestehender Abwasserleitungen für häusliches Abwasser zu beauftragen.
Grundstückseigentümern empfehlen wir:
Wenn Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, dann reichen Sie uns gerne eine Mitteilung ein, wann Ihre Abwasserleitungen erstellt wurden. Wir sagen Ihnen dann, bis wann Sie die Funktionsprüfung durchführen lassen müssen.
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne telefonisch:
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Bei der Prüfung geht es um die Funktionsfähigkeit und den Zustand Ihrer Abwasserleitungen. Hierzu gehören die Grundleitungen auf Ihrem Grundstück, die teilweise auch unter der Bodenplatte Ihres Hauses liegen können. Außerdem sind Sie in Köln auch zuständig für die Hausanschlussleitung, also das Teilstück von der öffentlichen Kanalisation bis zur Grundstücksgrenze.
Wenn Sie sich näher informieren möchten, finden Sie hier einen anschaulichen kurzen Film zum Thema:
In der Regel erfolgt eine optische Überprüfung der Abwasserleitungen, bei der eine Kamera von der Reinigungsöffnung im Keller oder vom Revisionsschacht von dem Grundstück aus durch die Leitung geschoben wird. Vorher wird die Leitung mit Wasser gespült. In seltenen Fällen ist eine drucklose Prüfung mit Wasser oder eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft erforderlich. Der Sachkundige entscheidet aufgrund seiner Fachkunde, welches Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommen sollte.
Lesen Sie hier , was Sie bei der Durchführung der Funktionsprüfung beachten sollten.